Beitragsordnung

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§ 1. Höhe der Beiträge

(1) Der jährliche Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt 24 Euro.

(2) Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt 100 EUR.

(3) Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.

§ 2. Ermäßigung

(1) Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z.B. Schüler, Studenten, Arbeitslose, Rentner und Sozialhilfeempfänger) kann der Mitgliedsbeitrag auf Antrag ermäßigt werden.

(2) Der ermäßigte Beitrag beträgt jährlich 12 Euro.

(3) Der Vorstand entscheidet über den schriftlich eingebrachten Antrag auf Ermäßigung der Beitragspflicht aus Gründen des Absatzes 1.

§ 3. Fälligkeit und Zahlungsweise

(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags in voller Höhe fällig.

(2) Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Auf besonderen Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden. Hierbei ist jeweils die Mitgliedsnummer anzugeben.

(3) Es findet keine Rückerstattung von Beiträgen beim Austritt statt.

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